Reinheitsgebot


Das Reinheitsgebot legt fest, dass in Deutschland für die Herstellung von Bier nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Das Gebot wurde am 23. April 1516 von dem bayerischen Herzog Wilhelm IV. vor dem Landständetag zu Ingolstadt verkündet - und ist damit die älteste nahezu unverändert gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Sie gilt noch heute im Vorläufigen Biergesetz fort und sichert die hohe Qualität des deutschen Bieres. Den Geburtstag des Reinheitsgebotes feiert die deutsche Brauwirtschaft mit dem „Tag des Deutschen Bieres“, der jedes Jahr am 23. April mit unzähligen Events, Veranstaltungen und Aktionen rund um das fröhliche Thema Bier begangen wird.

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